Rürup Rente
Neben der Riester-Förderung stellt der Staat in Deutschland noch eine zweite mögliche Förderung der Privatvorsorge fürs Alter zur Verfügung, nämlich die Basisrente. Diese Basisrente ist besser bekannt unter der Bezeichnung Rürup-Rente und wurde im Jahre 2005 eingeführt. Zwar können grundsätzlich auch alle Arbeitnehmer die Förderung durch die Rürup-Rente nutzen, jedoch wählen meistens nur Selbständige diese Alternative, weil den nicht rentenversicherungspflichtigen Selbständigen die Riester-Rente nicht zur Verfügung steht. Die Förderung besteht bei der Rürup-Rente nicht in Form von Zulagen, sondern in Form von Steuervorteilen, die durch die Absetzbarkeit der Sparbeiträge entstehen. Es können in einem bestimmten Rahmen die Sparbeiträge als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden bzw. vom Einkommen abgezogen werden, die in einen Rürup-Sparvertrag fließen.
Ein Rürup-Sparvertrag muss verschiedene Bedingungen erfüllen, damit er als solcher gekennzeichnet werden darf. Zu diesen Bedingungen zählt unter anderem, dass die Auszahlung des Kapitals nur in Form einer Leibrente vorgenommen werden darf, die früheste Auszahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres des Vertragsinhabers erfolgen darf und dass der Sparer mindestens das Kapital in der Summe zurück erhält, welches er zuvor in Form der Beiträge über viele Jahre in den Sparvertrag eingezahlt hat. Zu den rürupfähigen Sparverträgen zählen die privaten Rentenversicherung (klassisch und fondsgebunden), britische Versicherungen und der Fondssparplan.
Die in die genannten Sparverträge eingezahlten Beiträge sind anteilig in jedem Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig, allerdings innerhalb bestimmter Grenzen. So werden bei Alleinstehenden maximal 20.000 Euro im Jahr an möglichen Sparbeiträgen berücksichtigt, bei Verheirateten sind es im Maximum 40.000 Euro jährlich. Die Sparbeiträge, die der Sparer in der Praxis dann tatsächlich leistet, sind aber innerhalb dieser Grenzen nur zu einem gewissen Anteil abzugsfähig. Dieser prozentuale Anteil liegt aktuell (2010) bei 70 und wird bis 2025 jedes Jahr um weitere zwei Prozent steigen. Wer also in diesem Jahr (2010) beispielsweise 4.000 Euro in den Rürup-Vertrag eingezahlt hat, der kann 2.800 Euro als Sonderausgaben absetzen, was bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent eine Steuerersparnis von etwa 700 Euro bedeutet.
