private Rentenversicherung

Da die private Altersvorsorge immer wichtiger wird, gibt es auch immer mehr Finanzprodukte, die man zumindest aus Sicht des Emittenten zum Aufbau einer Vorsorge fürs Alter nutzen kann. Zu den klassischen Produkten aus diesem Bereich gehört die private Rentenversicherung, die nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu verwechseln ist. Es handelt sich nämlich bei der privaten Rentenversicherung um einen Vertrag, der zwischen dem Verbraucher und einer Versicherungsgesellschaft geschlossen wird. Auch wenn das Produkt im zweiten Teil des Namens den Begriff „Versicherung“ trägt, so handelt es sich dennoch nicht um eine Versicherung im herkömmlichen Sinne, wie es beispielsweise bei einer Haftpflichtversicherung oder bei einer Lebensversicherung der Fall ist.

Die private Rentenversicherung ist vielmehr ein Rentensparvertrag, in welchen der Sparer monatlich eine bestimmte Geldsumme als Beitrag einzahlt. Dieses Kapital sammelt die Versicherungsgesellschaft von vielen Versicherten und investiert es in diverse Geldanlagen, wie etwa Bundeswertpapiere oder Termingelder. Dabei wird eine kleinerer Teil des Beitrages auch zur Deckung der Kosten genutzt, der weitaus größte Teil ist jedoch der so genannte Sparanteil. Die Rendite setzt sich bei der privaten Rentenversicherung aus zwei Komponenten zusammen. Das ist zum einen der garantierte Mindestzinssatz, zum anderen sind das die Überschussanteile, die der Vertragsinhaber dann gutgeschrieben bekommt, wenn die Versicherungsgesellschaft einen Gewinn erzielen konnte. Nimmt man beide Teile des Ertrages zusammen, so ergibt sich im Zuge der klassischen Rentenversicherung durchschnittlich ein Jahresertrag zwischen vier und fünf Prozent.

Etwas höher ist der Ertrag in der Regel bei der zweiten Variante der privaten Rentenversicherung, nämlich bei der fondsgebundenen Rentenversicherung. Der einzige Unterschied zur vorher genannten klassischen Rentenversicherung besteht darin, dass der Versicherer das von den Versicherten gesammelte Kapital nicht in Bundeswertpapiere oder Termingelder investiert, sondern in Fonds. Meistens sind das Aktienfonds, es kann aber auch in andere Fondsarten investiert werden. Bei dieser Variante gibt es keine festen Erträge oder eine Überschussbeteiligung, sondern der Ertrag ergibt sich ausschließlich aus der Wertsteigerung der Fonds. Bei beiden Varianten der privaten Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung ab dem Fälligkeitsdatum des Vertrages als monatliche Rente. Zudem sind die privaten Rentenversicherungen förderfähig im Zuge der Riester- oder der Rürup-Rente.