Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung zählt eindeutig zu den Versicherungsarten, die in den vergangenen Jahren an Bedeutung zugenommen haben, zumindest in einigen Rechtsschutz-Bereichen. Zurück geführt werden kann das auf die immer größere werdende Anzahl von Rechtsstreitigkeiten, was schnell deutlich wird, wenn man sich nur einmal die Flut von Abmahnungen anschaut, die seit Jahren versendet werden. Möchte man sich gegen solche Abmahnungen und gegen andere eventuell unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen und professionelle Hilfe eines Anwalts beanspruchen, so ist dieses stets mit Kosten verbunden. So muss man das Anwaltshonorar zahlen, vielleicht spätere Gerichts- bzw. Prozesskosten und mitunter auch noch die Gebühren für einen Sachverständigen.
All diese möglichen Kosten würden von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, wenn der jeweilige Streitfall in den Leistungsbereich der Versicherung fällt. In welchen Fällen die Versicherung genau ihre Leistungen erbringen muss, kann man bei Vertragsabschluss zum größten Teil selbst wählen. Denn die Rechtsschutzversicherung beinhaltet so genannte Leistungsbausteine, die aus verschiedenen Rechtsbereichen bestehen. So gibt es im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung zum Beispiel die Bausteine/Rechtsbereiche Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht. Für diese und weitere Bereiche kann man praktisch einen separaten Baustein wählen, der dann zum Inhalt der Rechtsschutzversicherung gehört. Häufig genutzt wird im privaten Bereich zum Beispiel die Kombination Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz, denn mit dieser Kombination sind viele der möglichen Rechtsbereiche abgedeckt.
Der Beitrag, den man für die Nutzung der Rechtsschutzversicherung zahlen muss, kann nicht gerade als gering bezeichnet werden, was sicherlich auch auf die steigenden Ausgaben der Versicherer aufgrund immer mehr Schadensfällen zurück zu führen ist. Beeinflusst wird die Höhe des Beitrages, neben den Unterschieden zwischen den Anbietern, vor allem durch die gewählten Bausteine bzw. den Tarif, die Höhe der Versicherungsleistung und die Höhe der Selbstbeteiligung. Durch Vereinbarung einer solchen Selbstbeteiligung, die im Bereich der Rechtsschutzversicherung durchaus üblich ist, lassen sich etwa 10-20 Prozent an Beitrag einsparen. Entscheidet man sich zum Beispiel für die zuvor bereits angesprochene Kombination Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz mit 150 Euro Selbstbeteiligung, so kann man je nach Anbieter von einem Jahresbeitrag zwischen 120 und 200 Euro ausgehen.
